Vom intensiven Erstgespräch zur erfolgreichen Behandlung

Um meine Patienten und ihr individuelles Krankheitsbild genau kennen zu lernen, widme ich mich zunächst der Erstanamnese, der so genannten Fallaufnahme. Diese dauert erfahr-ungsgemäß zwischen anderthalb und zwei Stunden. Dabei ist es das Ziel der homöopathischen Anamnese, ein möglichst vollständiges Bild der vorliegenden Krankheit und ihres Entwicklungsprozesses zu gewinnen.


Zuerst berichtet der Patient spontan über seine Beschwerden.

Anschließend ergänze ich seine Schilderungen durch einen gelenkten Bericht und eine indirekte Befragung. Bei chronischen Erkrank-ungen ist zudem eine biographische Anamnese nötig, innerhalb derer ich mir ein Bild über die Familienvorgeschichte mache.


Anhand der individuellen Anamnese wähle ich dann ein homöopathisches Arzneimittel aus, welches möglichst alle die vom Patienten genannten Symptome abdeckt. 

Dieses Mittel wird in der Regel bis zu sechs Wochen eingenommen. Danach vereinbare ich mit meinem Patienten einen Folgetermin, um den Heilungsverlauf zu beobachten und gegebenenfalls die Behandlung anzupassen. Während der gesamten Behandlung hat der Patient darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, mit mir über den Behandlungs-verlauf zu sprechen, entweder telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Termins.

Was kostet die homöopathische Behandlung?

Meine Praxis ist eine private Praxis. Das heißt, alle Patienten sind so genannte Selbstzahler. Privat versicherte Patienten mit Voll- oder Zusatzversicherung reichen ihre Rechnung bei ihrer Versicherung ein und bekommen die im jeweiligen Versicherungsvertrag vereinbarten Beträge erstattet. Nicht erstattete Beträge müssen Privatpatienten selbst bezahlen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer homöopathischen Behand-lung in der Regel leider nicht. Jedoch haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine entsprechende private Zusatzversicherung abzuschließen, die je nach Vertrag einen Teil oder sogar den gesamten Betrag für die homöopathische Behandlung ersetzt.

Meine Patienten haben bis zu vier Wochen nach Rechnungsstellung Zeit, den Behand-lungsbetrag auf mein Praxiskonto zu überweisen.